Deutschland
Klimatabelle Deutschland, Bodensee
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 2 | 5 | 10 | 14 | 19 | 22 | 24 | 23 | 20 | 14 | 7 | 3 |
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Min. Temperatur °C | -2 | -1 | 1 | 4 | 8 | 12 | 14 | 13 | 11 | 7 | 2 | -1 |
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Sonnenstunden / Tag | 1 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 7 | 6 | 3 | 2 | 1 |
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Regentage | 10 | 9 | 10 | 11 | 13 | 12 | 12 | 12 | 8 | 8 | 10 | 10 |
Klimatabelle Deutschland, Chiemsee
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 3 | 5 | 9 | 15 | 19 | 22 | 24 | 24 | 19 | 14 | 8 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -4 | -3 | 0 | 4 | 8 | 11 | 13 | 13 | 9 | 5 | 1 | -3 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 7 | 7 | 6 | 5 | 3 | 2 |
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Regentage | 10 | 10 | 11 | 8 | 13 | 14 | 12 | 12 | 10 | 9 | 9 | 11 |
Klimatabelle Deutschland, Dresden
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 8 | 13 | 19 | 21 | 24 | 24 | 19 | 14 | 7 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -3 | -2 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 10 | 7 | 2 | 0 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 7 | 7 | 5 | 4 | 2 | 1 |
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Regentage | 10 | 9 | 9 | 10 | 10 | 11 | 10 | 9 | 9 | 8 | 10 | 12 |
Klimatabelle Deutschland, Frankfurt
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 3 | 5 | 9 | 14 | 19 | 22 | 24 | 24 | 20 | 14 | 7 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -2 | -1 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 10 | 6 | 2 | -1 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 5 | 7 | 7 | 7 | 7 | 5 | 3 | 2 | 1 |
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Regentage | 10 | 8 | 10 | 10 | 10 | 10 | 9 | 9 | 7 | 8 | 10 | 10 |
Klimatabelle Deutschland, Freiburg
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 3 | 5 | 9 | 14 | 18 | 21 | 23 | 23 | 20 | 14 | 8 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -2 | -1 | 1 | 4 | 9 | 12 | 14 | 13 | 10 | 6 | 2 | -1 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 5 | 7 | 7 | 8 | 7 | 6 | 4 | 2 | 2 |
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Regentage | 10 | 8 | 10 | 10 | 10 | 10 | 9 | 9 | 7 | 8 | 10 | 10 |
Klimatabelle Deutschland, Potsdam
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 8 | 13 | 19 | 22 | 24 | 24 | 19 | 14 | 7 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -3 | -2 | 1 | 3 | 8 | 11 | 13 | 13 | 10 | 7 | 2 | 0 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 5 | 7 | 7 | 7 | 7 | 5 | 4 | 2 | 1 |
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Regentage | 9 | 7 | 8 | 9 | 9 | 9 | 8 | 8 | 8 | 7 | 8 | 9 |
WETTER & KLIMA
Deutschland befindet sich in der gemäßigten Klimazone, durch erhebliche Ausdehnung nach Osten und Westen sowie Süden und Norden kommt es jedoch zu regionalen Unterschieden.
Der Westen Deutschlands ist stark geprägt von atlantischen Einflüssen, d.h. reigenreiche Winter und mäßig warme Sommer. Der Osten und Südosten von Deutschland ist stark kontinental geprägt mit warmen bis heißen Sommern und kalten Wintern. Norddeutschland ist maritim geprägt. Regenreiche Sommer und milde, teilweise sturmreiche Winter zeichnen das Klime dieser Region aus.
Beste Reisezeit
Generell kann Deutschland ganzjährig bereist werden. Im Frühjahr eignet sich der Südwesten mit einer relativ stabilen Wetterlage, der Sommer ist herrlich an den Küsten, da hier schönes Wetter herrscht. Wer Schnee sucht wird im Winter im Süden Deutschlands glücklich.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR).
1 EUR = 100 Cent
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Ab dem 2. November 2020 bis vorläufig mindestens zum 18. April 2021 sollen nach einem Beschluss des Bundes und der Länder Hotels oder andere Unterkünften Übernachtungen nur noch für notwendige Reisen anbieten. Übernachtungsangebote für touristische Reisen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Eine Visumerteilung für touristische Zwecke wird daher nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Für die Umsetzung der Regelung sind die Bundesländer zuständig. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt daher von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll. Weitere Informationen (nur in deutscher Sprache) finden Reisende hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html#c19076
Einreise
Flugreisen
Ab dem 30. März 2021 müssen grundsätzlich alle Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland reisen, vor Reiseantritt ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen. Dies gilt unabhängig von dem Land, aus dem die Einreise erfolgt und für Passagiere die durch Deutschland durchreisen (Transit). Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren sowie die Crews der Flugzeuge. Das negative Testergebnis muss vor Abflug der Airline vorgelegt werden.
Die Tests müssen bei den zuständigen Teststellen im Ausland und dürfen frühestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland erfolgen (Zeitpunkt der Abstrichnahme). In Ländern, in denen ein Test auf diesem Weg nicht möglich ist, können Airlines die Tests durchführen oder von Dritten durchführen lassen.
Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests anerkannt. Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.
Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Anforderung den zuständigen Behörden vorzuweisen.
Weitere Informationen zur Testpflicht bei Flugreisen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Andere Verkehrsmittel (außer Flugreisen)
Einreisende ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet oder in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen bereits bei Einreise einen Nachweis einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen und diesen sowohl den zuständigen Behörden bei Einreise auf Anforderung sowie ggfs. dem Beförderungsunternehmen vor Antritt der Reise vorlegen.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.
Die Listen der Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.
Der Test darf in jedem Fall höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein (Zeitpunkt der Abstrichnahme). Der Nachweis des Testergebnisses muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Einzelheiten zu den Anforderungen an den Test finden Reisende auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.
Transitreisende (außer bei Flugreisen) aus Hochinzidenzgebieten und sonstigen Risikogebieten sind unter bestimmten Umständen von der Testpflicht ausgenommen. Hierzu gehört der Transit ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet vor Einreise nach Deutschland wie auch der Transit durch Deutschland auf schnellstem Weg. Für die Einreise aus Virusvariantengebiet bestehen grundsätzlich keine Ausnahmen für den Nachweis eines negativen Testergebnisses bei Einreise.
Unabhängig vom Testergebnis besteht eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
Weitere Informationen zur Testpflicht finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Einreisebeschränkungen Beförderungsverbote aus Ländern mit Virus-Mutationen
Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht eine Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere
- für Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland,
- für Personen, die nur in einem Transitbereich eines Verkehrsflughafens umsteigen und
- in wenigen weiteren Sonderfällen.
Laut Begründung der einschlägigen Verordnung soll deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Deutschland sowie ihren begleitenden Familienmitgliedern die Beförderung nicht verweigert werden.
Auch in diesen Ausnahmefällen ist vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung sowie eine COVID-19-Testung erforderlich.
Weitere Informationen zu dem Beförderungsverbot finden Reisende auf der Webseite des Bundesinnenministeriums sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Die Liste der Virusvarianten-Gebiete wird auf der Webseite des Robert-Koch Instituts veröffentlicht.
Allgemeine Einreisebeschränkungen
Für Deutschland gelten Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Diese werden vom BMI erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten.
Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein
- Weiteren Staaten, aus denen aufgrund der epidemiologischen Lagebewertung durch die EU Einreise ermöglicht wird
Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.
Digitale Einreiseanmeldung
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Für Einreisende mit Voraufenthalten in Virusvariantengebieten besteht diese Pflicht immer. Bei Voraufenthalten in sonstigen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten bestehen bestimmte Ausnahmen. Insbesondere sind Personen ausgenommen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Weitere Informationen finden Reisende in einem Merkblatt sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Quarantänevorschriften/-regelungen
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Diese haben eigene Regelungen auf Grundlage einer Musterverordnung erlassen.
Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich:
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen Einreisende
Weitere Informationen finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ausnahme: Durchreise (Transit)
Die Pflicht zur häuslichen Absonderung besteht nicht bei Transitaufenthalten. Sie sind in diesem Falle allerdings verpflichtet, Deutschland unmittelbar zu verlassen. Maßgeblich sind Regelungen der Bundesländer.
Ausnahme: negatives Testergebnis nach 5 Tagen
Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden.
Regelungen in den Bundesländern
Unter den nachfolgenden Links finden Sie einschlägige Informationen zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Österreich
Klimatabelle Salzburg
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 9 | 13 | 19 | 22 | 24 | 23 | 20 | 14 | 7 | 3 |
---|
Min. Temperatur °C | -6 | -5 | -1 | 4 | 8 | 11 | 13 | 13 | 11 | 5 | -1 | -4 |
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Sonnenstunden / Tag | 3 | 4 | 5 | 3 | 6 | 5 | 6 | 5 | 6 | 5 | 3 | 2 |
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Regentage | 16 | 14 | 13 | 16 | 17 | 18 | 18 | 17 | 14 | 13 | 14 | 14 |
Klimatabelle Wien
| Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sept. | Okt. | Nov. | Dez. |
Max. Temperatur °C | 2 | 4 | 9 | 15 | 20 | 23 | 25 | 24 | 21 | 14 | 8 | 4 |
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Min. Temperatur °C | -3 | -1 | 1 | 6 | 11 | 14 | 16 | 15 | 12 | 7 | 4 | 0 |
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Sonnenstunden / Tag | 2 | 3 | 4 | 6 | 7 | 7 | 8 | 7 | 6 | 4 | 2 | 2 |
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Regentage | 8 | 8 | 7 | 7 | 8 | 9 | 9 | 8 | 7 | 6 | 8 | 8 |
WETTER & KLIMA
Grundsätzlich kann das Klima in Österreich als gemäßigt beschrieben werden, allerdings sind die Unterschiede je nach Region stark unterschiedlich. Im Osten herrscht ein überwiegend kontinentales Klima mit trockenen und heißen Sommern, sowie kühlen Wintern. Die Gebirgsregionen zeichnen sich durch ein alpines Klima aus, es gibt lange und niedeschlagsreiche Winter. Der Süden Österreichs wird vom mediterranen Klima beeinflusst.
Beste Reisezeit
Grundsätzlich bieten sich Reisen nach Österreich das ganze Jahr über an. Es gibt zahlreiche erstklassige Skigebiete, die im Winter gut besucht sind, von Frühjahr bis Herbst bieten sich Aktivurlaube und Städtereisen an.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung ist der Euro (EUR)
1 EUR = 100 Cent
(Stand September 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern liegen bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde.
Einreise
Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen.
Die novellierte Einreiseverordnung sieht bis 31. Mai 2021 grundsätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden kann.
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen. Die Grenze zu Tschechien und der Slowakei kann derzeit nur an bestimmten Grenzübergängen passiert werden.
Seit 14. Februar 2021 gelten Einreisebeschränkungen bei der Einreise aus Tirol nach Deutschland und es finden an der deutsch-österreichischen Grenze vorübergehend wieder Grenzkontrollen durch die deutsche Bundespolizei statt.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Für Flüge aus Südafrika und Brasilien gilt derzeit ein Landeverbot.
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr verläuft wieder im Regelbetrieb mit Ausnahme der Verkehrsverbindungen in das Bundesland Tirol. Diese sind derzeit eingestellt. Aktuelle Informationen finden sich auf den Internetseiten der Österreichischen Bundesbahnen, der Deutschen Bahn und der Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist weiterhin untersagt. Der Lockdown für Hotels und Gastronomie gilt fort. Geschäfte und Schulen sind unter Auflagen geöffnet. Es muss mit verstärkter Überprüfung der Quarantäne-Vorschriften durch die österreichischen Behörden gerechnet werden.
In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelten ab dem 1. April 2021 zusätzliche Einschränkungen wie eine ganztägige Ausgangsbeschränkung und eine Schließung des Einzelhandels mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelhandel und Apotheken).
In mehreren Bezirken muss bei der Ausreise ein gültiger negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein darf.
Beim Verlassen von Tirol besteht mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz und des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee bis einschließlich 24. April 2021 die Pflicht, einen negativen COVID-19-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein darf. Innerhalb Tirols muss ein solcher negativer Test auch beim Verlassen der Bezirke Kufstein und Schwaz vorgelegt werden.
Weitere detaillierte Informationen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Hygieneregeln
An allen öffentlichen Orten – in Innen- und Außenbereichen – ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske besteht im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz. Eine FFP2-Maske muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. Bei körpernahen Dienstleistungen ist zudem die Vorlage eines aktuellen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
– Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt.
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Einreise – & Visabestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
– Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
– Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.
West-Nil-Fieber:
In Österreich gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Achtung:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.