Unbeschwert Reisen

VERANSTALTER HINWEISE FÜR UNBESCHWERTES REISEN WÄHREND DER CORONA ZEIT

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Das Reisen in sehr viele Länder ist wieder ohne allzu große Einschränkungen möglich. Da uns Ihr Wohl und Ihre Gesundheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen stets aktuelle Hinweise zu den Reisemöglichkeiten, auch zum Ende der Corona Pandemie geben möchten, sind wir im ständigen Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen sowie Behörden und unseren Partnern vor Ort.

Aktuelle Situation bei Reisen in Europa und in ferne Länder

Das Auswärtige Amt hat Reiserestriktionen für die meisten EU Länder weitestgehend erleichtert bzw. aufgehoben. In Nicht-EU Länder gelten sie allerdings zumeist weiterhin und werden oft ad-hoc je nach Inzidenzlage im Land geändert. Grundsätzlich hat die Bundesregierung die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete aufgehoben. Die Corona Reisehinweise für die einzelnen Länder sind sehr dynamisch und ändern sich entsprechend der örtlichen Situation. Die jeweils aktuell gültigen Hinweise finden Sie bei uns auf der website unter “Corona-Informationen” hier weiter unten oder auf der jeweiligen Länder- oder Reiseseite bzw. unten in der Fusszeile der website unter der Rubrik “Corona Informationen”.

Da wir noch einige Monate mit dieser Situation weiter pragmatisch umgehen müssen, bieten wir Ihnen ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit bei der Reiseplanung für 2022.

Sollten Sie langfristige Planungssicherheit wünschen und möchten eine Reise planen und buchen, dann bieten wir Ihnen mit der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung und Umbuchung bei Flugreisen. Mit dieser kostenlosen Umbuchungs- und Stornogarantie gewähren wir Ihnen bei Neubuchungen von Reisen mit Antrittsdatum bis 30.04.22 bis zu 30 Tage vor der Abreise eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, falls das Coronavirus die Reise in das gebuchte Land nicht möglich macht und dies durch einen entsprechenden Reisehinweis/ Reisewarnung (nur bei Virusvariantengebiet) angezeigt ist. 30 Tage gilt für alle Rundreisen in EU und Nicht-EU Länder bei denen Sie die Reise bei uns inkl. oder exkl. Flug gebucht haben.  Die kostenlose Umbuchungs- und Stornogarantie gilt für alle Privatreisen und Kleingruppenreisen sowie alle Vor- und Nachprogramme inkl. gebuchtem internationalem Flug in normalen Tarifklassen mit den genannten Fristen. Weitere Ausnahmen von dieser Regelung sind Flüge zu Sonderbedingungen und Sonderpreisen (diese werden Ihnen bei der Buchung mitgeteilt) sowie Kreuzfahrten und Ausflüge/Aktivitäten.

Sollten Sie, was niemand denkt, leider selbst nachweislich infiziert sein und unabhängig vom Reisehinweis des Auswärtigen Amtes oder des Reiselandes die geplante Reise nicht antreten können, gelten selbstverständlich die gleichen flexiblen Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE (medizinischer Nachweis erforderlich). Bei einer kostenlosen Stornierung im Rahmen der Sorglos-Buchen-Garantie entstehen Bearbeitungsgebühren von 30€ je Buchung, die mit der geleisteten Anzahlung verrechnet oder separat in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zum und einen noch umfassenderen Reiseversicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus entnehmen Sie der Website unseres Partners Allianz/ Elvia Assekuranz unter folgendem Link https://www.allianz-reiseversicherung.de/hilfe-und-service/coronavirus-info/

Weitere Fragen zu Reisehinweisen, der SORGLOS-BUCHEN-GARANTIE und zum Planen und Buchen von Reisen in der aktuellen Situation beantworten wir gerne: +49 221 29255770 oder [email protected] oder im Chat auf der website.

 

 

 

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Tagesaktuelle Corona Informationen

Hier finden Sie täglich für Sie aktualisierte Informationen zur Coronalage sowie zu Reiseregelungen und -vorschriften in den auswählbaren Ländern weltweit Ferner sind in den Informationen je Land auch Links zu Websites zu finden, die Sie auf Portale weiterleiten, um dort die notwendigen Formulare zur Einreise zu erstellen
Details erfahren

Hygiene- & Sicherheitskonzept

Ihre Gesundheit und Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort haben wir ein Hygiene- & Sicherheitskonzept erarbeitet. So können Sie sorglos Ihre Traumreise in vollen Zügen genießen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse und aus Rücksicht auf Mitreisenden zu befolgen.

Vor der Reise

Bereits mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie von uns Informationen zu den Hygiene-Vorschriften. Nehmen Sie bitte ausreichend Gesichtsmasken und Handdesinfektionsmittel mit.

An- und Abreise

Bitte beachten Sie, dass derzeit ein durchgängiger Mund-/Nasenschutz im öffentlichen Personenverkehr (nah und fern) vorgeschrieben ist. Für Kinder unter sechs Jahren ist dieser nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, sollte ein dementsprechendes Attest bei sich führen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.

In den Terminalanlagen der Flughäfen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Damit der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird, sind in sämtlichen Wartebereichen Markierungen am Boden angebracht. Zudem kann nur jeder zweite Sitzplatz genutzt werden. Des Weiteren weisen mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen auf die geltende Abstandsregel hin.

Reisende sollten sich auf längere Wartezeiten und Verzögerungen einstellen. Daher empfehlen wir, frühzeitig vor Abflug am Flughafen zu sein:

  • bei Reisezielen in der EU: mindestens 3 Stunden vor Abflug
  • bei Reisezielen außerhalb der EU: mindestens 3,5 Stunden vor Abflug.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt dringend auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, da es teilweise unterschiedliche Vorschriften gibt. Die Flugzeughersteller Boeing und Airbus bestätigen die Verwendung von Hepa-Filtern in den Klimaanlagen, womit die Luftqualität vergleichbar ist mit der in Operationssälen oder auf Intensivstationen. Die Fluggesellschaften versuchen, Abstand zu gewährleisten, geben jedoch keine Garantie für einen freien Mittelplatz. Bei einigen Airlines ist das Tragen von Visieren (Face Shields) und Masken mit Ventil nicht zulässig.

Ankunft im Zielgebiet/ Transfer

Bei Einreise am Flughafen können stichprobenartig Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen durchgeführt werden. Sollten Sie leichte Erkältungssymptome verspüren und dennoch reisen wollen, empfehlen wir, sich 48 Stunden vor Abreise einem Corona-Schnelltest zu unterziehen und das negative Testergebnis (Ihr Name muss auf dem Testergebnis deutlich zu sehen sein zudem muss das Testergebnis in englischer Sprache sein) mitzuführen und entsprechend vorzulegen. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.

Wir setzen für die meisten Reisen gecharterte Busse ein. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Sollte es uns nicht möglich sein, einen eigenen Bus zu stellen, gelten die Belegungsgrenzen gemäß den lokalen Vorschriften des jeweiligen Zielgebiets. In den Bussen empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Desinfektionsmittel für die Hände wird in der Regel bereitgestellt. Es gelten die lokalen Vorschriften.

Wo möglich, wird nur die hintere Tür der Busse zum Ein- und Aussteigen genutzt. Es erfolgt in der Regel ein systematisch koordiniertes Ein –und Aussteigen zur Kontaktvermeidung. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Hotelunterbringung

Die Hotels verfügen in allen relevanten Bereichen über eine ausreichende Menge an Desinfektionsspendern. Die Hotelangestellten tragen Mund-Nasen-Bedeckungen im direkten Kontakt mit den Gästen und werden im Umgang mit den Hygiene-Vorschriften zu Covid-19 geschult. Die Hotels sind angehalten, die Hotelmitarbeiter in festen Teams arbeiten zu lassen, um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.

Die Grundreinigung der Zimmer erfolgt vor jeder neuen Anreise mit geeignetem Desinfektionsmittel. Entertainment-Aktivitäten sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter in der Regel möglich, sofern es vereinzelt durch lokale Vorschriften nicht zu Einschränkungen kommt. Zu Beginn der Lockerungen kann nicht immer gewährleistet werden, dass alle Einrichtungen, wie z.B. Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum in den Hotels geöffnet sind. Dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes.

Verpflegung

Unsere Hotelpartner verzichten überwiegend auf Mahlzeiten in Büffetform. Die Mahlzeiten werden stattdessen größtenteils à la carte am Tisch gereicht. Sollte auf Büffets nicht verzichtet werden können, geben die Hotelangestellten das Essen in der Regel auf die Teller. In den entsprechenden Räumlichkeiten werden zwischen den einzelnen Tischen großzügige Abstände eingehalten (mindestens 1,50 Meter).

Auch bei Restaurants sind unsere lokalen Partner angehalten, auf das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter) und eine à la carte-Verpflegung zu achten.

Während der Rundreise (Reisebus oder Fahrzeug bei Privatreise)

Bei jeder neuen Reisegruppe werden die eingesetzten Reisebusse/ Fahrzeuge hinreichend desinfiziert. Wenn möglich setzen wir große Busse mit mehr Sitzplätzen als Reisegäste ein, um Ihnen den bestmöglichen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsmittel (Handspender) sind in allen Bussen ausreichend vorhanden. In den Bussen empfehlen wir generell das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lokale Vorschriften sind insgesamt zu beachten.

Die Begrüßung erfolgt kontaktlos. Reiseleiter und Fahrer tragen einen Mund-/Nasenschutz.

Wo möglich, wird lediglich die hintere Bustür zum Ein- und Aussteigen genutzt und ein systematisches Ein- und Aussteigen anhand der Sitzplatzlage koordiniert. Insbesondere Kopfstützen und Handläufe werden gründlich desinfiziert.

Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome aufweisen, wird sich Ihr Reiseleiter darum kümmern, dass Sie schnellstmöglich untersucht und falls möglich auf Covid-19 getestet werden. Zu diesem Zweck führt der Reiseleiter jederzeit Informationen über nahegelegene Krankenhäuser und Ärzte mit sich. In diesem Zusammenhang empfehlen wir dringend, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die auch die Behandlung von Pandemieauswirkungen beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Ländern muss eine Auslandskrankenversicherung erforderlich ist.

Begegnungen/ Ausflüge

Die Reisen mit uns beinhalten die Begegnung mit der Kultur und den Menschen des Landes. Dies wollen wir auch in der jetzigen Situation nicht missen, auch möchten wir mit unseren Besuchen die Menschen vor Ort weiterhin unterstützen. Bitte achten Sie deshalb auch hier auf ein entsprechendes Verhalten und das Einhalten von genügend Abstand.

Bei Besichtigungen werden die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Begrenzung von Gästen an den Sehenswürdigkeiten eingehalten und es wird explizit auf die Beachtung der erforderlichen Abstandsregeln hingewiesen (Mindestabstand: 1,50 Meter). Eventuell müssen hierfür Reiseabläufe angepasst werden (gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig vor Ort geschehen). Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Ausflüge nicht wie geplant stattfinden können. Hier planen wir für Sie Alternativen ein. Der Reiseleiter trägt einen Mund-/Nasenschutz und spricht so laut, dass er für alle Reisenden trotz Abstand gut verständlich ist.

Auf vielen Reisen nutzen wir zur Unterstützung Audiosysteme, damit Sie trotz Abstand Ihrer Reiseleitung gut folgend können.

Reiseleiter

Unsere Partner-Agenturen vor Ort sind angehalten, alle Reiseleiter auf die Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Covid-19 zu schulen und hierbei mit Gesundheitsbehörden und Gesundheitsspezialisten zusammen zu arbeiten. Die Reiseleiter werden kontrollieren, dass der Bus gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert wird.

Aktuelle Reisehinweise der Länder

Hier finden Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise in Bezug auf Covid-19 pro Reiseland im Überblick.

Zurück zu Europa

Griechenland

Überblick

Stand - Thu, 21 Mar 2024 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 21 Mar 2024 16:57:41 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Es kommt immer wieder zu Protesten und Demonstrationen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen, insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa, ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie bei Benutzung des Fährverkehrs mit eigenem Fahrzeug die Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus ist die Anzahl von Taschendiebstählen recht hoch; das gilt insbesondere für die Reisesaison von April bis November und für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.

Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.

  • Seien Sie in Großstädten und dort vor allem an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie insbesondere der Metro besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie elektronische Kopien/Fotos oder fertigen Sie eine Kopie des Reisedokuments an. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen, und lassen Sie keine Wertsachen zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Das Festland und die Inseln Griechenlands liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Stürme und Überschwemmungen

Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Hitze

In den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne sowie überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Empfohlen wird das Tragen leichter, heller Kleidung aus natürlichem Material sowie eine ausreichende Aufnahme von Flüssigkeit.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, nach Möglichkeit jederzeit mobil erreichbar zu sein. Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option, Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts) zu erhalten, die in griechischer und englischer Sprache versandt werden, und nehmen Sie im Zweifel eine Powerbank mit, damit Ihr Telefon möglichst lange in Betrieb bleiben kann.
  • Wenn Sie sich in einer Notlage befinden und die europäische Notfallnummer 112 wählen, können Sie sofort geortet werden, sodass Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Trinken Sie in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten kein Leitungswasser.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter/-veranstalter über von Naturkatastrophen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Achten Sie darauf, ob Sie eine SMS des griechischen Katastrophenschutzes (112) erhalten haben und halten Sie sich an die Warnhinweise des griechischen Katastrophenschutzministeriums.
  • Sie erreichen den griechischen Katastrophenschutz unter +30 210 368 1259 oder +30 210 368 1350.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen und Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen.

Besondere Vorsicht ist beim Führen eines Quad-Fahrzeugs anzeigt; es kommt vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang.

Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger, für Motorrad- und Berufskraftfahrer gilt absolutes Alkoholverbot.

In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, sodass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.

Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkws zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache entdeckt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendiges Anhalten vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder,  die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Halten Sie sich an Verkehrsregeln, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen, insbesondere Anhalter, im Fahrzeug mit.
  • Falls doch, klären Sie vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst bewachten Ort ab und verschließen es gut, um sogenannten blinden Passagieren vorzubeugen.
  • Prüfen Sie vor Ausreise aus Griechenland, dass sich keine unberechtigten Personen im Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
  • Vermeiden Sie längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet Athens. Sind diese unumgänglich, kontrollieren Sie vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse und Planen sorgfältig auf Manipulationen.
  • Kontrollieren Sie im Zweifelsfall das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände oder der Weiterfahrt, werfen Sie auch einen Blick unter das Fahrzeug.
  • Melden Sie bei Einfahrt in den Hafen einen Verdacht, dass Personen unerlaubt in Ihr Fahrzeug gelangt sein könnten, den kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache.
  • Unterstützen Sie die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich und verweigern Sie nicht die Kooperation.
  • Halten Sie bei regelmäßiger Nutzung von Fährhäfen Kontakte eines Rechtsanwalts und der zuständigen deutschen Vertretung bereit.

Führerschein

Der deutsche Kfz-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat" (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften – auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf – hart bestraft.

Das Fotografieren militärischer und wichtiger ziviler Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.

  • Achten Sie bei Wanderungen auf Schilder, die ein militärisches Sperrgebiet bezeichnen und vermeiden Sie das Betreten solcher Bereiche.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung archäologischer Fundstücke vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Debitkarten (Girocard) gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben an Geldautomaten sind weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.

Minderjährige

Generell wird für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, empfohlen, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einreise auf dem Seeweg

Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich je nach Bootsgröße (Bootslänge, Anzahl der Boote), Art der Nutzung (privat, kommerziell) und Herkunft (Einreise innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums).

Sportboote und Schiffe, die von außerhalb des Schengen-Raums (z.B. aus der Türkei) einreisen, dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.

Die Einreise aller aus der Türkei stammenden Schiffe ist unabhängig von der Flagge erlaubt, nachdem zuvor der Liegeplatzantrag und ihre Bescheinigungen eingereicht und die Genehmigung für den Liegeplatz bei der hellenischen Küstenwache (KLTH) eingeholt wurde.

Passagiere sollen durch die Schiffsagenten über die aktuellen Gesundheitsprotokolle der Häfen informiert werden.

Die Zollvorschriften für die Einreise über den Luft- und Seeweg sind identisch.

  • Erkundigen Sie sich ggf. über die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise bzw. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
  • Bitte rufen Sie die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System ab.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft.

Für die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen gelten besondere Zollvorschriften.

Verteidigungssprays (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind) sollten nicht mitgeführt werden. Ihr Besitz und Gebrauch sind in Griechenland verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

  • Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw binnen eines Kalenderjahres sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder sechs Monate lang außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung einer FSME im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition im Norden Griechenlands beraten und ggf. impfen.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Krim-Kongo-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie bei Reisen in ländliche Gebiete Griechenlands oder bei besonderem Bedarf an speziellen Medikamenten eine individuelle Reiseapotheke mit.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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